Zeitpunkt Fachsprachprüfung für Zahnärzte / Ärzte

Nach ZHG § 2 Pkt. 5 sind die erforderlichen Sprachkenntnisse nachzuweisen. Unklar ist anscheinend bei einigen Behörden der Zeitpunkt, wann der Sprachtest abzulegen ist.

Bei einigen Approbationsbehörden verlangt man den Sprachtest bereits vor der Kenntnisprüfung.
Dieses kann ich so nicht nachvollziehen.

Fachsprachprüfung Zahnarzt

Auszug aus dem ZHG § 2 (3a)
1 Wird die Voraussetzung des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 4 auf eine Ausbildung gestützt, die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossen worden ist, sollen die Voraussetzungen der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation nach den Absätzen 2 oder 3 vor den Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 und 5 geprüft werden.

2 Auf Antrag ist dem Antragsteller ein gesonderter Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit seiner Berufsqualifikation zu erteilen.

Danach ist eigentlich eindeutig, dass die Sprachkenntnisse erst nach Vorliegen der anderen Voraussetzungen zu prüfen sind. In der Anwendung bedeutet dieses, dass nach Feststellung der Gleichwertigkeit vor Aushändigung der Approbationsurkunde die Fachsprachprüfung stattfindet.

Details der Durchführung der Fachsprachprüfung finden Sie hier.