GLEICHWERTIGKEITSPRÜFUNG Zahnmedizin

Die sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung oder auch Kenntnisstandsprüfung wurde im ZHG Zahnheilkundegesetz ersetzt durch

- Kenntnisprüfung für Zahnärzte aus Drittländern
- Eignungsprüfung für Zahnärzte aus der EU