BVFS Sachverständiger Wilhelm Gerner

Ich beschäftige mich bereits seit 2012 mit Approbationsverfahren für Zahnärzte und seit 2015 auch für Humanmediziner aus Drittländern, mittlerweile hauptberuflich mit einer 24 Stunden Bereitschaft rund um die Uhr.

Seit dem Jahr 2012 habe ich das Approbationsverfahren für meine Frau aus der Ukraine mit betreut und dabei den Prozessbevollmächtigten meiner Ehefrau in fachlicher Hinsicht durch detaillierte Recherchen und begründete Ausarbeitungen vor dem Verwaltungsgericht Köln, dem Oberverwaltungsgericht Münster für das Land NRW und anschliessend erneut vor dem Verwaltungsgericht Köln maßgeblich unterstützt. Im Rahmen dieses erfolgreich abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens wurde mir bewusst, dass die zur Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes ausländischer Ärzten mit der ärztlichen Ausbildung in Deutschland von verschiedenen Gutachtern, darunter Professoren im behördlichen Auftrag erstatteten Gutachten Prüfungsmaßstäbe zu Grunde legen, die für mich überraschend sind.

So verwenden einige dieser Gutachter selbstgeschaffene Parameter zum inländischen und ausländischen universitären Bildungsabschluß, die in Teilen mit der aktuellen Gesetzeslage und den hierzu ergangenen Urteilen der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht übereinstimmen.

Ich habe mich in den letzten Jahren, ausgehend von den erworbenen Erkenntnissen in dem Verwaltungsgerichtsverfahren meiner Frau in Fulltime auf dem Gebiet der Gleichwertigkeits- und Kenntnisprüfungen spezialisiert und bin in diesem Fachgebiet als Sachverständiger und geprüftes Mitglied im BVFS Bundesverband freier Sachverständiger e.V. tätig.

Ich verfüge inzwischen über eine umfangreiche Bibliothek mit Bildungsabschlüssen in Drittländern und begleite bzw. habe mehrere Verwaltungsgerichtsverfahren begleitet, darunter auch das OVG Verfahren zum "Lüneburger Urteil". Ich konnte durch meine Spezialkenntnisse, Hintergrundinformationen und Zuarbeit für Fachanwälte bereits mehreren Ärzten / Zahnärzten erfolgreich zur Approbation verhelfen.

Interesse an meiner Unterstützung in Ihrem Approbationsverfahren ?

Hier finden Sie die Details, wie ich für Sie tätig werden kann.
--> So arbeite ich als Sachverständiger

BVFS Sachverständiger W. GernerNehmen Sie einfach unverbindlich mit mir Kontakt auf

Telefon: 02206 - 911216 rund um die Uhr 24 Stunden - Hotline Approbation
oder stellen Sie Ihre Fragen an den Sachverständigen unter:
eMail an Sachverständigen

Bitte beachten Sie, dass ich keine Rechtsberatung im rechtstechnischen Sinne vornehmen kann. Eine Rechtsdienstleistung ist ausschliesslich zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten. Meine Tätigkeit beschränkt sich auf die Erstellung und Ausarbeitung eines wissenschaftlichen Vergleichsgutachtens unter Ausnutzung meiner Detailkenntnisse, dem Auffinden der Lektüre und der bloßen Anwendung von Rechtsnormen. Für den Rest kann ich Ihnen Fachanwälte empfehlen.